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Bestattungsarten

Beisetzung auf dem Friedhof

In Deutschland sind die gängigsten Bestattungsarten die Urnen- und die Erdbestattung. Für beides besteht grundsätzlich Friedhofszwang. Bei der Urnenbestattung wird der Verstorbene in eien Sarg eingebettet, eingeäschert und in einer Urne beigesetzt. Bei der Erdbestattung wird der Verstorbene in einen Sarg gebettet und so der Erde übergeben.

Verschiedene Grabarten

Die letzte Ruhestätte des Verstorbenen ist das Grab. Dabei handelt es sich entweder um ein Reihengrab oder um ein Wahlgrab. Die Art des Grabes ist unabhängig von der Bestattungsart.

Das Reihengrab

Hierbei handelt es sich um eine Einzelgrabstelle für eine Person und welches der Reihe nach vergeben wird. Nach Ablauf der Ruhefrist geht die Fläche wieder in Gemeindeeigentum über.

Das Wahlgrab

Es sind in der Regel Doppelgräber, so dass beispielsweise Ehepartner nebeneinander oder über einander beerdigt werden können. Der Platz ist hier auch nicht frei wählbar.

Ruhezeit

Gegen eine Gebühr erwirbt man für einen bestimmten Zeitraum das Nutzungsrecht, die Ruhezeit liegt zwischen 20 und 30 Jahren. Bei einem Einzelgrab endet die Ruhezeit automatisch und nur eine Person darf bestattet werden. Nach Ablauf der Ruhefrist geht das Grab automatisch wieder in Gemeindeeigentum über. Bei einem Doppel- oder Wahlgrab können mehrere Personen beigesetzt werden, hierbei verlängert sich die Ruhezeit mit der Zweitbelegung auf weitere 20 bis 30 Jahre.

Pflege ist Pflicht

Wer ein Grab erwirbt, verpflichtet sich der Pflege für die Dauer der Ruhezeit. Nach der Beisetzung ist es Aufgabe der Angehörigen, die weiteren erforderlichen Maßnahmen (Kränze abräumen, Mutterbodenauffüllen, Erstbepflanzung etc.) zu übernehmen. Auf Wunsch übernehmen wir gerne diese Arbeit für Sie in Gärtringen, Rohrau, Aidlingen, Deufringen, Deckenpfronn und Nufringen - gegen Entgelt.