Vorsorge
Liebevoll vorsorgen entlastet die Angehörigen
Wenige machen sich gerne vorab Gedanken über das eigene Sterben und den eigenen Tod. Doch wenn es soweit ist, sind Angehörige oft überfordert von den Dingen, die es zu bedenken gibt und oft stellt sich in vielen Punkten die Frage: Was hätte der/die Liebste gewollt?
Um Angehörige zu entlasten und klare Regelungen zu treffen, sind eine Bestattungsvorsorge, eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung und eine Dokumentation des digitalen Erbes anzuraten.
Bestattungsvorsorge
Durch die Bestattungsvorsorge machen Sie es den Menschen, die nach dem Tod für Ihre Bestattung verantwortlich sind, einfacher, Ihre Wünsche und Vorstellungen aufzugreifen und umzusetzen. In einem gemeinsamen Gespräch beraten wir Sie bei der Wahl der Bestattungsart und -form.
Gerne können wir dieses Beratungsgespräch auch bei Ihnen zu Haus durchführen. Unsere Vorsorgegespräche sind kostenlos. Im Anschluss erhalten Sie ein Gesprächsprotokoll sowie eine detaillierte Kostenzusammenstellung auf Basis der aktuellen Preise.
Wer ist die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG?
Die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist eine Serviceeinrichtung des Bundesverbandes Deutscher Bestatter e. V., Düsseldorf, und des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur e. V., Düsseldorf. Sie wurde zu Ihrer Sicherheit und zur Sicherung der für Ihre dereinstige Bestattung zu hinterlegenden Gelder gegründet und unterliegt dem strengen deutschen Aktienrecht. Ihre Treuhandeinlage wird zusätzlich abgesichert durch die Ausfallbürgschaft eines inländischen Kreditinstitutes. Hierüber erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung.
Patientenverfügung
Wobei hilft eine Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung darüber, wie weit eine medizinische Behandlung gehen soll und darf, wenn eine schwere, nach ärztlichem Ermessen unabwendbar zum Tod führende Krankheit vorliegt und gleichzeitig der Patient nicht mehr „einwilligungsfähig“ ist.
Sie kann insbesondere detailliert darlegen, welche medizinischen Maßnahmen in einem solchen Fall ausgeschlossen sein sollen und wann lediglich für Schmerz- und Beschwerdefreiheit gesorgt werden soll.
Der Böblinger Kreisseniorenrat stellt eine Patientenverfügung zur Verfügung:
Digitaler Nachlass
Wie umgehen mit dem digitalen Erbe?
Der digitale Nachlass umfasst allen digitalen Datenbestände und alle Rechtverhältnisse des Erblassers. Anders gesagt sind damit digital abgespeicherte Informationen, E-Mail-Konten, Smartphone-Konten, digitale Netzwerkprofile, Güter, Vertragsbeziehungen und Werbeauftritte gemeint. Um zu regeln, wie nach dem Tod damit umgegangen werden soll, und Erben den Zugang zu dieser Art von Nachlass zu ermöglichen, ist es ratsam, schon zu Lebzeiten diesen genau zu dokumentieren und dem Umgang mit dem digitalen Nachlass zu regeln.
Über Vorsorge zum digitalen Nachlass informiert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der
Seniorenorganisationen.